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    Mit Abgabe des Antrages zur Nutzung der Homepage www.e-mobility-standards.de und des Dokumentenmanagementsystems kommt noch kein Vertrag zustande. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche und schriftliche Annahme des Antrages durch den Betreiber (aktuell die Telemotive AG) zustande.

    Die Mindestlaufzeit des Nutzungsvertrages beträgt ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr. Eine Kündigung ist jährlich, jedoch mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit möglich. Die vereinbarten Beiträge gelten für die gesamte Vertragslaufzeit. Die angebotenen Beiträge können durch den Betreiber mit Wirkung für in frühestens 3 Monaten beginnende Nutzungszeiträume verändert werden. Eine Kostenrückerstattung der Beiträge ist nicht möglich. Das Zahlungsziel für die Beitragssumme beträgt 30 Tage netto. Die Beiträge sind auf das in der Rechnung angegebene Konto des Betreibers zu überweisen.

    Alle Dokumente sind bevorzugt in englischer Sprache einzustellen, Übersetzungen können hinzugefügt werden, sofern deren inhaltliche Übereinstimmung mit dem englischen Original nachgewiesen werden kann.

    Die Nutzer dürfen keine gesetzwidrigen oder jugendgefährdenden Inhalte einstellen. Inhalte, die Exportregulierungen in der Europäischen Union unterliegen, dürfen anderen Benutzern nur nach einer einzeln erteilten Freigabe unter Beachtung der Exportbestimmungen zugänglich gemacht werden.

    Der Betreiber des Dokumentenmanagementsystems stellt nur einen mit SSL verschlüsselten Zugang zum Dokumentenmanagementsystem bereit. Er ist nicht für die dort bereitgestellten Dokumente verantwortlich, so lange ihm nicht zur Kenntnis gelangt, dass dort rechtswidrige Inhalte verbreitet werden. Dies gilt u.a. für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität der Dokumente.

    Der Betreiber wird durch den Nutzer ermächtigt, den Zugang des betroffenen Nutzers sowie die Abrufbarkeit der betroffenen Dokumente für alle Benutzer bereits beim Verdacht auf gesetzwidrige oder jugendgefährdende Inhalte vorläufig zu sperren, bis der Rechtsverstoß geklärt ist, bzw. bei erwiesenen Rechtsverstößen dauerhaft zu sperren.

    Die Zugangsdaten zum Dokumentenmanagementsystem dürfen intern an alle eigenen Mitarbeiter weitergegeben werden, wenn der Mitarbeiter zuvor diesem Absatz entsprechende Geheimhaltungspflichten unterzeichnet hat. Eine Weitergabe an extern beauftragte Mitarbeiter oder Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer ist für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich.

    Eine anderweitige Weitergabe ohne Geheimhaltungsverpflichtung oder Publikation der eingestellten Dokumente ist nur mit Zustimmung des Autors des Dokuments und des Betreibers erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Verursacher für den daraus entstanden Schaden inkl. etwaigen dadurch entgangenen Gewinn. Bei vertragswidriger Handlung eines Nutzers übernimmt der Betreiber keine Haftung.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.




    Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telemotive AG.

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